@ 38.,
der Hinweis auf eine bemerkenswert schlecht dokumentierte Ermittlungsarbeit ist doch keine Verschwörungstheorie.
Was würde denn erst der Anwalt eines Angeklagten daraus manchen,
wenn die StA gleich drei abweichende Gewsichtsangaben macht,
wenn nicht einmal sauber belegt ist das die Gesamtmasse wirklich Sprengstoff war,
wenn die Elektrostatische Empfindlichkeit garnicht geprüft wurde…
wenn die Fallhamerproben nicht nachweisbar repräsentativ für die Probenmasse waren?
Welche Angaben elementar für das Beweissicherungsverfahren bei Sprengstoffdelikten erhoben werden, kann man nachlesen.
Unklar – im Sinne von unbeweisen- ist für mich hier nur, warum eine so unvollständige Dokumentation vorliegt!
Schlamperei (was angesichts der Routine der Kollegen völlig ungewöhnlich wäre) oder tätige Unterlassung?